Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen
Die Sekundarschule ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge, die mit oder ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe I führen.
Die integrierte oder teilintegrierte Sekundarschule
Um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, bietet die Sekundarschule in einigen Fächern Unterricht auf zwei Anspruchsebenen (Grund- und Erweiterungsebene) an:
Der Unterricht orientiert sich an den Kernlernplänen der Gesamtschule
In der integrierten Form der Sekundarschule werden die Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Anforderungsebenen in allen Fächern im Klassenverband unterrichtet (Binnendifferenzierung). In der teilintegrierten Form der Sekundarschule werden ab Klasse 7 in den Kernfächern Grund- und Erweiterungskurse eingerichtet (äußere Differenzierung). Die Schülerinnen und Schüler gehen wie in der Gesamtschule ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über. Auf Antrag der Eltern ist eine Wiederholung einer Klasse möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler dadurch besser gefördert werden kann.
Die kooperative Sekundarschule
Die kooperative Sekundarschule wird in zwei unterschiedlichen Formen angeboten:
In der kooperativen Form mit drei Bildungsgängen wird ab Klasse 7 nach Hauptschulbildungsgang, Realschulbildungsgang und gymnasialem Bildungsgang unterschieden. Versetzungen erfolgen ab Klasse 7 wie an der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium. Grundlage für den Unterricht ab Klasse 7 sind die Lehrpläne der drei genannten Schulformen.
In der kooperativen Form mit zwei Bildungsgängen wird ab Klasse 7 nach Grund- und Erweiterungsbildungsgang in den Fächern Deutsch, Mathematik, in der Fremdsprache und im Lernbereich Naturwissenschaften sowie im bildungsgangspezifischen Lernbereich Gesellschaftslehre unterschieden. In den übrigen Fächern kann der Unterricht auch in gemeinsamen Lerngruppen erfolgen. Im Grundbildungsgang gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über. Der Unterricht orientiert sich an den Lehrplänen der Haupt- und Realschule. Im Erweiterungsbildungsgang erfolgen ab Klasse 7 Versetzungen. Der Unterricht orientiert sich ab Klasse 7 an den Lehrplänen der Realschule und des Gymnasiums.
Fächer und Lernbereiche
Eigene Schwerpunkte setzen – Wahlpflichtfach wählen
Die zweite Fremdsprache wird in der Klasse 7 angeboten. Sie ist nicht verpflichtend, aber Voraussetzung für Schülerinnen und Schüler im gymnasialen Bildungsgang einer kooperativen Sekundarschule. Ein weiteres Angebot für die zweite oder dritte Fremdsprache wird ab Klasse 9 eröffnet.
In der Klasse 7 setzen die Schülerinnen und Schüler erste eigene Schwerpunkte, indem sie zusätzlich ein weiteres Fach wählen. Dieser Wahlpflichtunterricht umfasst eine zweite Fremdsprache und mindestens ein Angebot aus den Lernbereichen Wirtschaft und Arbeitswelt (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft), Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) oder Fächer/Fächerkombinationen mit gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftswissenschaftlichem, mathematisch-naturwissenschaftlich-technischem oder mit künstlerisch-musischem Schwerpunkt.
An der Sekundarschule sind Ergänzungsstunden fester Bestandteil des Unterrichtsangebots. Sie werden vorrangig für die Förderung der Kompetenzen in Deutsch, Mathematik, den Naturwissenschaften, den Fremdsprachen, dem Fach des Wahlpflichtunterrichts sowie für erweiterte Angebote in den Fächern der Stundentafel sowie für berufsorientierende Angebote verwendet.
An der Sekundarschule können folgende Abschlüsse erworben werden:
Der mittlere Schulabschluss berechtigt bei entsprechenden Leistungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg.
Der unmittelbare Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien oder Gesamtschulen ist möglich, wenn
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